Gutachten

Bitte beachten Sie, dass ich Ihnen kein Gutachten erstellen darf, falls Sie bereits Patient bei mir sind und ich Sie auch nach Erstellung eines Gutachtens nicht behandeln darf. Ausgenommen davon sind Führerscheingutachten.

1. Gerichtsgutachten

Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige führe ich auch Untersuchungen und Begutachtungen für das Gericht durch. Sie erhalten vorweg eine schriftliche Einladung von mir zu dem Untersuchungstermin den Sie bitte bestätigen sollten.

2. Privatgutachten

Falls Sie ein Privatgutachten wünschen, bitte ich Sie dies vorab mit Ihrem Anwalt zu besprechen und mir gezielte Fragen für das Privatgutachten vorzulegen. Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung Bescheid, dass es sich um ein Privatgutachten handelt. Ein Privatgutachten wird nicht von der Krankenkasse zurückerstattet. Sie erhalten eine Gebührennote mit Umsatzsteuer.

3. Führerscheingutachten

Ein Führerscheingutachten ist auch möglich. Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung Bescheid, dass es sich um ein Führerscheingutachten handelt. Ein Führerscheingutachten wird nicht von der Krankenkasse zurückerstattet. Sie erhalten eine Gebührennote mit Umsatzsteuer.

Diese Untersuchungen dauern üblicherweise etwa eine Stunde. Bitte bringen Sie zu der Untersuchung eventuelle Vorbefunde, Ihre Brillen und Medikamente mit und kommen Sie nicht selber mit dem Auto zur Untersuchung, da ich Ihnen wahrscheinlich pupillenerweiternde Tropfen verabreichen werde und Sie danach für 3 Stunden kein Kraftfahrzeug betätigen dürfen.